Die Oberbürgermeister-Wahl in Halle kann nicht wie  
geplant am 17. Juni stattfinden. Das sagte  Sachsen-Anhalts 
Landeswahlleiter, Innenstaatssekretär Ulf Gundlach, am Dienstag der 
in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe). 
„Aus meiner Sicht muss die Stadt den Wahltermin verschieben“, so 
Gundlach. Würde die Stadt dies nicht tun, könnte sich das Ministerium
als oberste Kommunalaufsicht gezwungen sehen, eine Wahlverschiebung 
anzuordnen.
   Die Stadtverwaltung hatte am Montag die Stellenausschreibung für 
das OB-Amt mit einem aus  Gundlachs Sicht teilweise fehlerhaften Text
im Amtsblatt veröffentlicht.  Zwar hatte das Rathaus noch am selben 
Tag via Pressemitteilung und per Anzeigen eine Ergänzung zu dem 
Ausschreibungstext herausgegeben, der den Fehler beheben sollte. Doch
laut  Gundlach reicht das nicht aus: „In der amtlichen Bekanntmachung
ist der Text schlichtweg falsch.“ Widersprüche gegen das 
Wahlverfahren  seien so „sehr wahrscheinlich“, so der 
Landeswahlleiter. Die Bekanntmachung und Ausschreibung müssten neu 
vorgenommen werden. Dadurch seien geltende Fristen für den Wahltermin
17. Juni nicht mehr einzuhalten, so Gundlach.
   In der strittigen Passage des Ausschreibungstextes stand 
sinngemäß, dass hauptamtliche Beamte und Angestellte der 
Stadtverwaltung und ihr angeschlossener Institutionen „nicht wählbar“
seien. In der vom Rathaus nachgelieferten Ergänzung wurde 
richtiggestellt, dass diese Personen im Falle einer Wahl zum 
Oberbürgermeister zwischen Amt und Mandat entscheiden müssten.
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