Die Oberbürgermeister-Wahl in Halle kann nicht wie
geplant am 17. Juni stattfinden. Das sagte Sachsen-Anhalts
Landeswahlleiter, Innenstaatssekretär Ulf Gundlach, am Dienstag der
in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung (Mittwochausgabe).
„Aus meiner Sicht muss die Stadt den Wahltermin verschieben“, so
Gundlach. Würde die Stadt dies nicht tun, könnte sich das Ministerium
als oberste Kommunalaufsicht gezwungen sehen, eine Wahlverschiebung
anzuordnen.
Die Stadtverwaltung hatte am Montag die Stellenausschreibung für
das OB-Amt mit einem aus Gundlachs Sicht teilweise fehlerhaften Text
im Amtsblatt veröffentlicht. Zwar hatte das Rathaus noch am selben
Tag via Pressemitteilung und per Anzeigen eine Ergänzung zu dem
Ausschreibungstext herausgegeben, der den Fehler beheben sollte. Doch
laut Gundlach reicht das nicht aus: „In der amtlichen Bekanntmachung
ist der Text schlichtweg falsch.“ Widersprüche gegen das
Wahlverfahren seien so „sehr wahrscheinlich“, so der
Landeswahlleiter. Die Bekanntmachung und Ausschreibung müssten neu
vorgenommen werden. Dadurch seien geltende Fristen für den Wahltermin
17. Juni nicht mehr einzuhalten, so Gundlach.
In der strittigen Passage des Ausschreibungstextes stand
sinngemäß, dass hauptamtliche Beamte und Angestellte der
Stadtverwaltung und ihr angeschlossener Institutionen „nicht wählbar“
seien. In der vom Rathaus nachgelieferten Ergänzung wurde
richtiggestellt, dass diese Personen im Falle einer Wahl zum
Oberbürgermeister zwischen Amt und Mandat entscheiden müssten.
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