Mitteldeutsche Zeitung: Nahost Grüne fordern Stopp der Abschiebung syrischer Flüchtlinge

Die Grünen fordern einen vollständigen Stopp aller
Deportationen nach Syrien. „Zwar schiebt Deutschland momentan nicht
direkt nach Syrien ab, dafür aber in Staaten wie Ungarn, von wo aus
syrische Flüchtlinge dann zurück in ihre Heimat abgeschoben werden“,
sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der grünen
Bundestagsfraktion, Volker Beck, der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Online-Ausgabe). Schuld daran sei die
Dublin-II-Richtlinie, nach der immer jener Staat für die Abschiebung
in den Heimatstaat zuständig sei, in dem Flüchtlinge zum ersten Mal
den Schengen-Raum betreten haben. „Dieses zynische und
menschenverachtende Verfahren muss endlich gestoppt werden“, mahnte
er. „Die Menschenrechtslage in Syrien ist hochdramatisch. Menschen
werden willkürlich ermordet, gefoltert und eingesperrt.“ Beck
kritisierte das 2009 zwischen Deutschland und Syrien geschlossene
Rückübernahmeabkommen. Der derzeitige Stopp für direkte Abschiebungen
sei rein informell. „Wenn die Bundesregierung es ernst meint mit
ihrer menschenrechtlichen Kritik an Syrien, muss sie dieses Abkommen
schleunigst kündigen. Alles andere ist Heuchelei.“ Aktuell befinden
sich vier syrische Asylsuchende in München in Abschiebehaft; sie
sollen nach Ungarn deportiert werden. Das Bundesinnenministerium wies
die Kritik gegenüber dem Blatt zurück. Seit Mitte 2011 sei kein Syrer
gegen seinen Willen von Ungarn nach Syrien zurückgeführt worden,
teilte ein Sprecher mit. Tatsächlich haben Deutschland und das damals
schon als Schurkenstaat geltende arabische Land 2009 ein Abkommen
über die Rückführung syrischer Flüchtlinge unterzeichnet. Davon waren
nach Angaben der Grünen 130 Frauen und Männer betroffen. Das
Bundesinnenministerium riet den Ländern zwar am 28. April 2011, die
Abschiebungen auszusetzen. Auch wird über Asylanträge seither nicht
mehr befunden. Das Ministerium verzichtet jedoch den Grünen zufolge
bis heute auf einen offiziellen Runderlass an die
Länder-Innenministerien sowie die zuständigen Ausländerbehörden. Die
Abschiebungen nach Ungarn gehen weiter, da gemäß Artikel 16
Grundgesetz grundsätzlich alle EU-Staaten als sicher gelten. Ob diese
EU-Staaten die jeweiligen Herkunftsländer der Flüchtlinge ihrerseits
als sicher deklarieren, entscheiden sie jeweils selbst. Im letzten
Jahr gab es darum auch Abschiebungen über Bulgarien und Italien nach
Syrien.

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