Der Bund soll sich künftig mehr für die Pflege von
Gräbern der Opfer nationalsozialistischer Gewaltherrschaft
engagieren. Das berichtet die in Halle erscheinende „Mitteldeutsche
Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe). Sie beruft sich auf einen
Entschließungsantrag, den Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen am
Freitag im Bundesrat zur Abstimmung stellen. Der Antrag geht auf das
Drängen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma zurück. Dessen
Vorsitzender Romani Rose sagte der „Mitteldeutschen Zeitung“:
„Holocaust heißt die Vernichtung ganzer Familien. Teilweise haben
nur einzelne überlebt. Und für sie ist oft kein Grab übrig geblieben
und damit kein Ort des Gedenkens.“ Hier könne der Staat helfen. Rose
erinnerte daran, dass Sinti und Roma erst 1982 als Holocaustopfer
anerkannt worden seien. Für sie habe es vielfach keine Ehrengräber
gegeben. Mit einer Mehrheit für den Antrag wird gerechnet –
wenngleich es daran auch Kritik gibt. Das „Gesetz über die Erhaltung
der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft“ besagt, dass der
Bund Geld bereitstellt für die Gräber von Opfern des Ersten und
Zweiten Weltkrieges, der NS-Diktatur sowie des kommunistischen
Regimes. Bei den Opfern von Krieg und nationalsozialistischer
Gewaltherrschaft ist jedoch Voraussetzung, dass sie bis 1952
gestorben sind, weil der Gesetzgeber annahm, dass mehr als sieben
Jahre nach dem Ende des Nationalsozialismus kein Zusammenhang mit
dem Tod eines Menschen hergestellt werden könne. Auf Betreiben der
Sinti und Roma soll das Datum 1952 für die NS-Opfer jetzt gestrichen
werden. Rose bezifferte die Zahl der Sinti- und Roma-Gräber, um die
es geht, mit etwa 3000. Der Bund entrichtet 2012 insgesamt 34
Millionen Euro für die Grabpflege.
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