Die Bundesanwaltschaft hat alle mit dem NSA-Skandal
befassten deutschen Nachrichtendienste sowie die zuständigen
Bundesministerien gebeten, ihr Auskünfte zur Sache zu geben, um auf
dieser Grundlage über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu
entscheiden. „Mit Blick auf die öffentliche Berichterstattung hatte
die Bundesanwaltschaft bereits am 27. Juni 2013 einen
Beobachtungsvorgang angelegt, in dem sie zunächst die aus allgemein
zugänglichen Quellen ersichtlichen Sachverhalte strukturiert und
analysiert hat“, sagte ein Sprecher der Bundesanwaltschaft der in
Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe).
„Durch Erkenntnisanfragen an die mit den in Rede stehenden Fragen
befassten Bundesbehörden soll nunmehr eine zuverlässige
Tatsachengrundlage festgestellt werden, um klären zu können, ob die
Ermittlungszuständigkeit des Bundes berührt sein könnte.“ Relevant
sei Paragraf 99 Strafgesetzbuch, betonte der Sprecher. Darin gehe es
um geheimdienstliche Agententätigkeit zulasten der Bundesrepublik
Deutschland. Die Prüfung der Fakten könne noch eine Weile dauern. Vom
Ausgang des Verfahrens hängt unter Umständen auch ab, ob der
NSA-Enthüller Edward Snowden von der Bundesanwaltschaft vernommen
wird.
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