Mitteldeutsche Zeitung: Personalien Chef des Landesschulamtes darf trotz Gerichtsurteils nicht auf seinen Posten zurückkehren

Der frühere Chef des Landesschulamtes Torsten Klieme
darf nicht auf seinen Posten zurückkehren, obwohl das
Verwaltungsgericht Halle seine Ablösung formell und inhaltlich für
unbegründet hält. Zwar darf Klieme vorerst zurück ans
Landesschulamt, aber nur in untergeordneter Stellung. „Wir werden
dort eine angemessene Position finden“, sagte Bildungsminister Marco
Tullner (CDU) der MZ. (Dienstag-Ausgabe). Klieme wird nach
Besoldungsgruppe A 16 (ab 5345 Euro monatlich) entlohnt. Als
Behördenleiter wäre er auf B 3 (7500 Euro) aufgerückt. Das hat
Tullner am letzten Tag von Kliemes Probezeit verhindert. Ob er die
Gerichtsentscheidung akzeptiert, will Tullner nun prüfen – ohne
Hektik. 14 Tage Zeit habe das Ministerium dafür. Er habe hohen
Respekt vor richterlichen Beschlüssen. „Aber natürlich darf man die
Dinge rechtlich auch anders bewerten.“ Die SPD macht bereits Druck
zugunsten von Klieme, der selbst Sozialdemokrat ist. „Ich wünsche
mir, dass der Minister Herrn Kliemes bildungspolitischen Sachverstand
nutzt und ihn wieder in sein altes Amt einsetzt“, sagte Angela
Kolb-Janssen, bildungspolitische Sprecherin der Landtagsfraktion.

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