Mitteldeutsche Zeitung: Politik Strafverfahren gegen Landtagspräsident Gürth gegen Auflagen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg hat die
Steuerstrafverfahren gegen Landtagspräsident Detlef Gürth (CDU) gegen
Auflagen eingestellt. Dies bestätigte der Chef der Staatsanwaltschaft
Magdeburg, Horst Nopens, der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen
Zeitung. Demnach wurden die Verfahren wegen fünffacher vollendeter
und einem Fall der versuchten Steuerhinterziehung nach Paragraf 153a
der Strafprozessordnung eingestellt. Nopens weigerte sich allerdings
bekanntzugeben, welche Auflagen Gürth zur Bedingung für die
Verfahrenseinstellung gemacht wurden. Üblicherweise wird die
Einstellung des Verfahrens wirksam, wenn der Beschuldigte zur
Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens eine
bestimmte Leistung erbringt; einen Geldbetrag zugunsten einer
gemeinnützigen Einrichtung oder der Staatskasse zahlt und/oder sonst
gemeinnützige Leistungen erbringt. Dem Vernehmen nach soll es sich im
Fall Gürth um zu leistenden Geldzahlungen handeln. Akzeptiert Gürth
die Auflagen, gilt er nicht als vorbestraft. Die Staatsanwaltschaft
Magdeburg hatte Gürth vorgeworfen, dem Finanzamt 130 000 Euro Steuern
vorenthalten zu haben. Die Summe resultierte offenbar aus nicht
abgegebenen oder fehlerhaften Steuererklärungen in den Jahren 2009
bis 2013.

Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200