Das Bundesfinanzministerium will beim Verkauf der
Wohnungen der Treuhand-Liegenschaftsgesellschaft (TLG) erst ganz am
Schluss auf die Einhaltung sozialer Standards pochen. Das geht nach
einem Bericht der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Dienstag-Ausgabe) aus der Antwort des Ministeriums auf eine Kleine
Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion hervor. Darin heißt es, die
Privatisierungsrichtlinien der Europäischen Kommission setzten
voraus, „dass die Bundesregierung keine Bedingungen an den Erwerb der
Anteile knüpft, die von einem privaten Veräußerer in der Situation
der Bundesregierung nicht aufgestellt würden“. Allerdings wird
versichert, dass die Mietverträge nach der Privatisierung gültig
blieben und die Mieten nur im Rahmen dieser Verträge und der Gesetze
erhöht werden könnten. Das Ministerium will dies überwachen. Die
SPD-Bundestagsabgeordneten Hans-Joachim Hacker und Andrea Wicklein
übten dennoch Kritik. Die Ankündigung der Bundesregierung, den
Verkauf der Wohnungen mit einer Sozialcharta am Ende des
Vergabeverfahrens mieterfreundlich zu gestalten, sei „ein Muster ohne
Wert“, erklärten sie der „Mitteldeutschen Zeitung“. Sie wolle
„letztlich nur einen Schmalspur-Mieterschutz umsetzen“. Die
Abgeordneten betonten: „Der beste Schutz für die Mieter der
TLG-Wohnungen ist nicht eine halbherzig umgesetzte Sozialcharta,
sondern der unverzügliche Stopp des Verkaufsverfahrens. Die Wohnungen
müssen in öffentlicher Hand bleiben.“ Die TLG Wohnen besitzt etwa
12.000 Wohnungen in Ostdeutschland. Nachdem die von der Linksfraktion
gegründete Genossenschaft „FairWohnen“ aus dem Bieterverfahren
ausgeschieden ist, sind ihr zufolge nur noch zwei klassische
Immobilienunternehmen und vier Finanzinvestoren im weiteren Verfahren
zugelassen. Der Verkauf soll bis zum Jahresende abgewickelt sein.
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