Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) steht
einem neuen NPD-Verbotsverfahren skeptisch gegenüber. „Ohne Frage ist
die NPD eine antidemokratische und verfassungsfeindliche Partei“,
sagte er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Mittwoch-Ausgabe). „Allerdings sind die Hürden, die die
Verfassungsrichter in Karlsruhe an ein Parteiverbot knüpfen, sehr
hoch. Dies betrifft insbesondere die Anforderungen an die
Staatsfreiheit von politischen Parteien, die Verwertbarkeit von
antragsbegründenden Materialien sowie die Transparenz des
Verfahrens.“ Das habe „nur dann hinreichende Aussicht auf Erfolg,
wenn die Beobachtung der Partei mit nachrichtendienstlichen Mitteln
bereits vor den Verbotsanträgen eingestellt würde. Dies birgt
erhebliche Risiken in sich. Dazu gehört der Rückzug aller V-Leute aus
der Beobachtung der verfassungsfeindlichen Umtriebe. Die
Sicherheitslücken, die sich daraus ergeben, sind beträchtlich. Die
bloße Forderung nach einem NPD-Verbot lässt außeracht, dass die
notwendige Beweisführung für ein Verbot mit den Risiken abgewogen
werden muss.“ Friedrich fügte hinzu: „In keinem Fall darf am Ende
eines neuen Verbotsverfahrens eine zweite Niederlage vor dem
Bundesverfassungsgericht stehen. Dies würde der NPD in die Hände
spielen und ihr nur mediale Aufmerksamkeit verschaffen. Der
Verbotsantrag kann erst gestellt werden, wenn ein Erfolg
sichergestellt werden kann.“
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