Mitteldeutsche Zeitung: Rechtsterror Bundesinnenministerium: Verdächtige Beate Zschäpe kaum wegen Mordes anklagbar

Im Bundesinnenministerium geht man davon aus, dass
die wegen des Verdachts auf Rechtsterrorismus inhaftierte Beate
Zschäpe nicht wegen Mordes, Beihilfe zum Mord oder Mitgliedschaft in
einer terroristischen Vereinigung verurteilt werden kann und sich
letztlich nur der Vorwurf der Brandstiftung in ihrer eigenen Wohnung
erhärten lässt. Das berichtet die in Halle erscheinende
„Mitteldeutsche Zeitung“ (Online-Ausgabe) unter Berufung auf die
Spitze des Ministeriums. Zwar war Zschäpe jahrelang gemeinsam mit
ihren Gesinnungsgenossen und mutmaßlichen Haupttätern Uwe Böhnhardt
und Uwe Mundlos im Untergrund. Sie schweigt jedoch und wird dies nach
Einschätzung des Ministeriums auch weiterhin tun. Das aber würde
bedeuten, dass Zschäpe die Mitwisserschaft bzw. die Beteiligung an
den zehn Morden der Gruppe namens „Nationalsozialistischer
Untergrund“ nicht nachgewiesen werden könne – mit der Folge, dass der
NSU nicht als terroristische Vereinigung gelten würde, weil eine
terroristische Vereinigung laut Paragraph 129 a Strafgesetzbuch aus
mindestens drei Menschen besteht. Gelinge der Nachweis der Mitwisser-
bzw. Mittäterschaft von Zschäpe oder anderer inhaftierter
Verdächtiger nicht, so heißt es in der Ministeriumsspitze, seien
Böhnhardt und Mundlos im juristischen Sinne als Einzeltäter zu
werten. Die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist
mit einer Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren bewehrt.
Neben Zschäpe sitzen vier weitere Verdächtige in Untersuchungshaft.
Generalbundesanwalt Harald Range hat die Anwendung der
Kronzeugenregelung auf Zschäpe bereits abgelehnt. Dafür seien die
Vorwürfe zu schwerwiegend, erklärte er in Interviews. Die
Kronzeugenregelung ermöglicht Strafmilderung, wenn ein Verdächtiger
aussagt.

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Hartmut Augustin
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