Sachsen-Anhalts Landesregierung will Landkreise
sanktionieren, die überdurchschnittlich hohe Kosten bei der
Flüchtlingsunterbringung verursachen. Kreise, die künftig über dem
Landesschnitt liegen, sollen die Mehrkosten nicht erstattet
bekommen, sondern selbst tragen, sagte Christian Fischer, Sprecher
des Innenministeriums der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen
Zeitung (Freitagausgabe). Dies sei ein „Instrument der Regulierung“,
so Fischer. Bereits in der Abrechnung im kommenden Jahr soll die
Regel greifen. Hintergrund der Neuerung ist, dass mit Blick auf die
Flüchtlingskosten 2015 teils erhebliche Unterschiede zwischen den
Landkreisen bestanden. Das zeigt eine interne Berechnung des
Ministeriums, die der Zeitung vorliegt. Sie listet die
durchschnittlichen Kosten pro Flüchtling im Jahr 2015 für die
Kreise und kreisfreien Städte auf. Während der Salzlandkreis mit
7.993,39 Euro pro Flüchtling kalkulierte, lag der Wert im
Burgenlandkreis bei 12.205,57 Euro. Zwischen dem günstigsten und dem
teuersten Kreis lag also eine 4.000-Euro-Spanne. Der Landesschnitt
lag bei 10.469 Euro – samt Unterbringung, Betreuung und
Krankenkosten. Dass die Kosten teils stark variieren, liegt laut
Landkreistag in erheblichem Maße an der Art der Unterbringung. „Es
macht einen Unterschied, ob Sie die Unterbringung mit eigenen
Immobilien, quasi mit Bordmitteln, organisieren, oder sich von
Privatanbietern ein Dienstleisterpaket schnüren lassen“, sagte
Michael Struckmeier, Vize-Geschäftsführer des Landkreistages, der
Zeitung.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200