Gleich acht sachsen-anhaltische Städte legen vor dem
höchsten deutschen Gericht Verfassungsbeschwerde gegen die
Landesregierung ein. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird
nach einem Bericht der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung
(Dienstagausgabe) am 12. April die Beschwerde der Städte
Sangerhausen, Zerbst, Wittenberg, Leuna, Gommern, Arendsee und
Möckern sowie der Verbandsgemeinde Elbe-Heide gegen das
Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt. „Mit der Beschwerde wollen die
Kommunen überprüfen lassen, ob die vom Land erlassenen Regelungen des
Kifög überhaupt verfassungsmäßig sind“, sagt die Sangerhäuser
Stadtsprecherin Marina Becker der Zeitung. Speziell wende sich die
Beschwerde der Städte gegen Gesetzesänderungen, die im Januar 2013
in Kraft getreten sind. Damals sei den Gemeinden ihre Hoheit für
„entscheidende Aufgaben im Kifög“ entzogen und auf den Landkreis als
örtlichen Träger der Jugendhilfe übertragen worden. Seither bestimmen
die jeweiligen Landkreise über die Verteilung der Kita-Plätze und
nicht mehr wie früher die jeweiligen Kommunen. „Für die betroffenen
Städte und Gemeinden bedeutet dies einen Mehraufwand und am Ende auch
Mehrkosten“, sagte Sangerhausens Vizebürgermeister Jens Schuster der
Zeitung.
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