Der Vorsitzende der Deutschen Richterbundes,
Christoph Frank, hat angesichts der neuesten Urteile des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte zur Sicherungsverwahrung betont,
dass die Bevölkerung nicht hundertprozentig vor Gewalttätern
geschützt werden kann. „Es bleiben Risiken, die in einer Abwägung der
Rechte der Betroffenen mit dem Sicherheitsanspruch der Bevölkerung
hingenommen werden müssen“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). Dies gelte unabhängig
davon, dass „der deutsche Gesetzgeber“ den Zielkonflikt „durch die
Änderungen der Regelungen zur Sicherungsverwahrung der letzten Jahre
zugunsten des Sicherheitsanspruchs der Bürger gelöst hat“. Die
jüngsten Urteile hätten im Übrigen „auf das
Therapieunterbringungsgesetz keine unmittelbare Wirkung. Nach dem
Gesetz werden psychisch gestörte Gewalttäter wegen ihrer psychischen
Störung untergebracht und nicht wegen eines schuldfeststellenden
Strafurteils. (…) Die Justiz wird die mit dem
Therapieunterbringungsgesetz geschaffenen Unterbringungsmöglichkeiten
anwenden.“ Der Gerichtshof hatte erklärt, die nachträgliche
Anordnung einer Sicherungsverwahrung gegen gefährliche, in Haft
befindliche Gewaltverbrecher verstoße gegen die Menschenrechte und
sei unzulässig.
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