Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat
vor Aufrufen zur Lynchjustiz gewarnt, sollte das soziale Netzwerk
Facebook von der Polizei zu Fahndungszwecken genutzt werden. „Die
Internetfahndung darf auf keinen Fall dazu beitragen, dass falsche
Verdächtigungen oder gar Aufrufe zur Lynchjustiz auf den
Fahndungsseiten erscheinen“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Freitag-Ausgabe). Deshalb müsse ein
entsprechender Vorstoß des hessischen Justizministers Jörg-Uwe Hahn
(FDP) und ein daraus resultierender Prüfauftrag „sehr gründlich
abgearbeitet werden“. Schaar sprach sich nicht grundsätzlich gegen
eine Fahndung per Facebook aus, mahnte aber: „Soweit soziale
Netzwerke für Fahndungszwecke genutzt werden sollen, muss die
eigentliche Fahndung auf einem von der Polizei betriebenen Server
bereitgehalten werden.“ Bei Facebook oder in anderen sozialen
Netzwerken dürften nur einschlägige Links verbreitet werden. Der
Rechtsexperte der Linksfraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic,
lehnte den Vorstoß ab. „Ich halte davon nichts, weil das Internet
nicht vergisst“, erklärte Neskovic, der lange Jahre als Richter tätig
war, der „Mitteldeutschen Zeitung“. Er fügte hinzu: „Auch eine
ungerechtfertigte Fahndung kann nicht mehr gelöscht werden. Die
Eingriffstiefe steht in keinem Verhältnis zu einem möglichen Erfolg.“
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