Finanzstaatssekretär Heiko Geue (SPD) hätte nach
Ansicht von Landtagsjuristen nicht für den SPD-Bundestagswahlkampf
beurlaubt werden dürfen. Das berichtet die in Halle erscheinende
Mitteldeutsche Zeitung (Donnerstag-Ausgabe). In einem Gutachten kommt
der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst der Parlamentsverwaltung zu
dem Schluss, dass es nicht in öffentlichem Interesse sei, Geue für
seine derzeitige Tätigkeit als Wahlkampfmanager von
SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück freizustellen. Wörtlich heißt es:
„Stellt man auf die konkret beabsichtigte Tätigkeit (Geues, d. Red.)
ab, so dürfte die Unterstützung des Kanzlerkandidaten der Bundes-SPD
im kommenden Bundestagswahlkampf als parteiorientiert und nicht
vordringlich gemeinwohlorientiert einzustufen sein.“ Folglich gebe es
keine zwingenden Gründe für die Beurlaubung.
Geue war im Oktober 2012 zu Steinbrück nach Berlin gewechselt.
Dafür schied der Staatssekretär jedoch nicht aus seinem
Beamtenverhältnis mit dem Land Sachsen-Anhalt aus – was üblich wäre.
Sondern er ließ sich von seinem Kollegen, Finanzstaatssekretär Jörg
Felgner (SPD), bis zum 30. April 2014 beurlauben. Damit kann Geue
jederzeit in den Landesdienst zurückkehren oder sich in den
einstweiligen Ruhestand versetzen lassen – zu Lasten der Landeskasse.
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