Der Direktor der Stasi-Gedenkstätte
Berlin-Hohenschönhausen, Hubertus Knabe, hält es für angebracht,
wegen möglicher deutsch-amerikanischer Geheimabkommen über das Wirken
von US-Geheimdiensten in Deutschland das Bundesverfassungsgericht
anzurufen. „Wenn es zwischen Deutschland und den USA geheime
Vereinbarungen gibt, die dem Artikel 10 über das Post- und
Fernmeldegeheimnis widersprechen, dann ist es an der Zeit, dass diese
Vereinbarungen vom Bundesverfassungsgericht auf ihre
Verfassungsmäßigkeit überprüft werden“, sagte er der in Halle
erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“ (Donnerstag-Ausgabe).
Bundestagsabgeordnete könnten eine entsprechende Organklage
einreichen. Knabe hat wegen der Aktivitäten des US Geheimdienstes NSA
bereits selbst Strafanzeige gegen unbekannt gestellt und
entsprechende Schreiben an die Berliner Staatsanwaltschaft und die
Bundesanwaltschaft in Karlsruhe gerichtet. Zur Begründung erklärte
der „Mitteldeutschen Zeitung“: „Ich wollte mit meiner Anzeige ein
Zeichen setzen. Wenn man an so einem Ort der Verfolgung arbeitet, ist
man vielleicht etwas sensibler als andere für geheimdienstliche
Überwachung.“ Zwar sei das, was die NSA tue, nicht zu verwechseln mit
dem, was das DDR-Ministerium für Staatssicherheit getan habe. Niemand
müsse heute Angst haben, im Gefängnis einer Geheimpolizei zu landen.
Trotzdem müssten die Spielregeln eingehalten werden, gerade von den
Geheimdiensten. Nicht zuletzt gelte dies für das Post- und
Fernmeldegeheimnis, das als Grundrecht in der Verfassung verankert
sei.
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