Der innenpolitische Sprecher der
SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, droht mit einer Klage vor
dem Bundesverfassungsgericht, sollte die schwarz-gelbe Koalition die
geplante Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes im Bundestag
beschließen. „Einem solchen Gesetz steht die Verfassungswidrigkeit
auf die Stirn geschrieben“, sagte er der in Halle erscheinenden
„Mitteldeutschen Zeitung“ (Samstag-Ausgabe). „Und für den Fall, dass
es im Bundestag eine Mehrheit findet, müsste man in der Opposition
diskutieren, ob nicht der direkte Weg nach Karlsruhe notwendig wäre.“
Das Gesetz habe beim Bundesverfassungsgericht „nicht den Hauch einer
Chance“. Wiefelspütz fügte hinzu: „Ich mache mir inzwischen wirklich
Sorgen, dass Herr Jahn sich verrennt. Denn wo ein Wille ist, ist im
Rechtsstaat manchmal eben kein Weg, sondern ein Zaun.“ Die Koalition
möchte das Gesetz so ändern, dass es möglich wird, die in der
Stasi-Unterlagen-Behörde beschäftigten 45 ehemaligen
Stasi-Mitarbeiter in andere Bundesbehörden zu versetzen. Der Leiter
der Stasi-Unterlagen-Behörde, Roland Jahn, hatte deren Versetzung in
seiner Antrittsrede am 14. März mit den Worten gefordert: „Wo ein
Wille ist, ist auch ein Weg.“ Sowohl das Bundeskanzleramt als auch
das Bundesjustizministerium haben nach Informationen der
„Mitteldeutschen Zeitung“ aber ganz erhebliche Bedenken gegen eine
solche Gesetzesänderung. Sie zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit und
halten es für problematisch, eine Art Sondergesetz für eine so kleine
Gruppe von Menschen zu verabschieden. Der Sprecher der
FDP-Bundestagsfraktion für den Aufbau Ost, Patrick Kurth, erklärte
der „Mitteldeutschen Zeitung“ gleichwohl: „Der Zug fährt. Es gab
genug Zeit, den Zug aufzuhalten. Ende September wird der Beschluss
kommen.“ Der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Arnold Vaatz, sagte dem Blatt: „Die
Bundesregierung kann die Notwendigkeit, dieses Gesetz so zu
verabschieden, jederzeit aus der Welt schaffen, indem sie dafür
sorgt, dass es zu einvernehmlichen Versetzungen der 45 Leute kommt.
Das ist eine einfache Aufgabe, die leicht zu erledigen ist. Wenn die
Bundesregierung dazu nicht fähig ist, dann ergibt sich die Frage, ob
man die Sache auf gesetzlichem Wege erledigen kann.“ An der
Verfassungskonformität des Gesetzes gebe es keinen Zweifel.
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