Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses,
Wolfgang Bosbach (CDU), fürchtet nach dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung Gefahren für die
Bevölkerung. „Dieses Urteil birgt erhebliche Risiken für potenzielle
Opfer“, sagte er der in Halle erscheinenden „Mitteldeutschen Zeitung“
(Donnerstag-Ausgabe). „Denn nach dieser Entscheidung müssen
gefährliche Straftäter freigelassen werden. Die jeweils zuständigen
Polizeibehörden können da nicht achselzuckend zur Tagesordnung
übergehen, sondern sie müssen Maßnahmen ergreifen, damit diese Täter
nicht wiederum schwere Straftaten begehen können. Da kommt auf unsere
Polizeibehörden viel Arbeit zu.“ Gleiches gelte für die Gerichte, so
Bosbach. „Denn die Abgrenzung zwischen gefährlichen Straftätern und
hoch gefährlichen Straftätern dürfte nicht einfach sein. Ich wüsste
jedenfalls keine Kriterien, wie man zwischen gefährlich und hoch
gefährlich unterscheiden kann.“ Der Gesetzgeber schließlich hat dem
CDU-Politiker zufolge nun „die Aufgabe, die gesamte
Sicherungsverwahrung neu zu regeln. Die Folgen des Urteils sind damit
insgesamt erheblich.“
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