Die Neugestaltung der Sicherungsverwahrung wird
für die Bundesländer wohl deutlich teurer als geplant. Das berichtet
die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Dienstag-Ausgabe).
Das Oberlandesgericht Naumburg hat jetzt erstmals Mindeststandards
für die Unterbringung von Schwerverbrechern definiert, die aufgrund
ihrer Gefährlichkeit nach ihrer Strafe in Haft bleiben müssen.
Demnach steht solchen Gefangenen ein Verwahrraum mit einer
Mindestgröße von 20 Quadratmeter plus Nasszelle mit Dusche sowie
Kochgelegenheit mit Kühlschrank zu. Eine Arbeitsgruppe der
Justizminister hatte bislang 15 Quadratmeter empfohlen. Nach
MZ-Informationen will Sachsen-Anhalt rasch reagieren: Bereits heute
will das Kabinett die Kündigung des Staatsvertrages mit Sachsen und
Thüringen beschließen, mit dem bislang die Unterbringung der
Sicherungsverwahrten aus den drei Ländern in der Haftanstalt Burg
(Jerichower Land) geregelt war. Wie die Gefängnislandschaft in
Sachsen-Anhalt demnächst aussieht, ist damit völlig offen.
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