Der Verstoß gegen grundlegende Hygienevorschriften
für die Lebensmittelherstellung war Anlass für den vorrübergehenden
Produktionsstopp in der Geflügel-Schlachterei der Wiesenhof-Gruppe in
Möckern (Jerichower Land). Das geht aus der Verfügung des Kreises
Jerichower Land vom 5. März hervor, berichtet die in Halle
erscheinende Mitteldeutsche Zeitung (Freitagausgabe). Der Bericht
liegt dem Blatt vor. Wiesenhof hat die Vorwürfe zurückgewiesen und
Widerspruch eingelegt. Darüber ist noch nicht entschieden. Nach
Umbauarbeiten in dem Betrieb war am 28. Februar die Anlage
kontrolliert worden, in der täglich rund 140 000 Hähnchen
geschlachtet werden. Dabei stellten die Kontrolleure fest, dass die
in der Zulassung zwingend vorgeschriebene strikte Trennung zwischen
hygienisch reinen Bereichen und den übrigen Teilen des Betriebes
nicht mehr bestand. In dem Bescheid des Kreises heißt es, dass
Wiesenhof „seit dem 28. Februar 2012 nicht mehr im Besitz der
erforderlichen Zulassung zum Schlachten von Geflügel sowie zum
Zerlegen und Verarbeiten von Geflügelfleisch ist“. Der verfügte
deshalb einen Produktionsstopp. Für den Fall der Missachtung wurde
ein Zwangsgeld in Höhe von 500 000 Euro angedroht.
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