Mitteldeutsche Zeitung: zu atypischen Beschäftigungsverhältnissen

Einerseits zählen Arbeitnehmer mit Stundenlöhnen um
die fünf Euro nicht zu den atypisch Beschäftigten, solange sie mehr
als 20 Wochenstunden im Job verbringen und unbefristet angestellt
sind. Auf der anderen Seite tauchen Konzernvorstände in der
Statistik auf, weil die Laufzeit ihrer Verträge fünf Jahre kaum
übersteigt. Über einen längeren Zeitraum betrachtet deuten die Zahlen
immerhin auf ein Ende des jahrelangen Booms bei Befristungen,
Leiharbeit und Minijobs hin. Dass die Bundesregierung hierzu so gut
wie nichts beigetragen hat, steht auf einem anderen Blatt.

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