Den Ernst der Lage hat nun auch der
Bundesgerichtshof anerkannt. Ein Gesetz von 2014, das die
Versicherungen bei der Auszahlung von Bewertungsreserven entlastet,
verstoße nicht gegen das Grundgesetz, entschied der BGH. Damit hatte
eine Klage des Bundes der Versicherten keinen Erfolg. Die
Verbraucherschützer hätten mit ihrem Vorwurf, hier würden die
Versicherten enteignet, keine Chance. Ihre Klage wirkte, als käme
sie aus einer anderen Zeit, als mit Lebensversicherungen noch richtig
viel Gewinne erzielt werden konnten. Das Gesetz von 2014 war
zugunsten der Lebensversicherungen – aber nicht um ihre Profite zu
maximieren, sondern um ihre Funktion zu sichern, im Interesse der
Kunden.
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