Mit der Gemeindereform in Sachsen-Anhalt
verschwanden nicht nur viele Dörfer von der administrativen
Landkarte. Mit der Reform schwand auch ein Gutteil demokratischer
Mitbestimmung auf dem Land. Entscheidend im doppelten Sinne ist nur
noch der Rat der Einheitsgemeinde, die verbliebenen Ortschaftsräte
haben wenig zu melden. Da ist es gut, dass Bürger nach wie vor per
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ihren Wünschen Nachdruck verleihen
können. Das passt nicht allen, denn es macht das Regieren mitunter
unbequem. Es verwundert daher nicht, dass es Bestrebungen gibt, die
Hürden für Bürgerbegehren zu erhöhen. Ein fataler Plan, denn wo die
Mitbestimmung über den Gemeinderat schwindet, braucht es mehr und
nicht weniger Möglichkeiten der demokratischen Teilhabe.
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