Mitteldeutsche Zeitung: zu Diäten im Landtag

Drei CDU-Landtagsabgeordnete bekommen bereits im
März Diäten und Aufwandsentschädigungen, obwohl der Landtag erst am
20.März gewählt wurde und sie ihre Tätigkeit erst im April
aufgenommen haben. Zum Skandal eignet sich der Vorgang nicht, weil
die Abgeordneten ein gesetzlich verbrieftes Recht in Anspruch
genommen haben. Und dies sieht in Sachsen-Anhalt vor, dass
Direktkandidaten, die vorher noch nicht im Landtag saßen, auch für
den Monat Geld bekommen können, in dem sie ihr Mandat noch nicht
wahrgenommen haben. Sollten die drei Abgeordneten nicht aus Versehen
gehandelt haben, dann fehlt ihnen jedes Fingerspitzengefühl. Denn sie
hätten dann mit ihrem Verhalten dem Vorurteil Nahrung gegeben, dass
Abgeordnete zuerst an sich denken.

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Hartmut Augustin
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