Mitteldeutsche Zeitung: zu Ebay-Urteil

Wer sich dem Risiko eines ungünstigen
Auktionsverlaufs nicht aussetzen will, muss eben ein ausreichend
hohes Mindestgebot verlangen. Aber er kann nicht einfach die Auktion
beenden, nur weil ihm die bisherigen Gebote zu niedrig sind.
Schließlich besteht der Reiz solcher Auktionen für die Bieter ja
gerade darin, ein Schnäppchen machen zu können. Meist genügt es, wenn
die Versteigerer die Ruhe bewahren. In den letzten Minuten einer
Auktion schnellt der Preis oft noch in die Höhe. Manchmal verdient
der Verkäufer dann gar mehr als er erhofft hatte. Chancen und
Risiken sind fair verteilt. Und was ist, wenn das Auto vor
Auktionsende kaputt geht oder gestohlen wird? Dann kann man nach den
Ebay-Regeln die Versteigerung abbrechen. Allerdings muss das
Missgeschick echt sein. Wer den Diebstahl der Ware nur erfindet und
vortäuscht, handelt rechtswidrig und macht sich unter Umständen sogar
strafbar.

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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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