Freilich stützt sich die Anklage bezeichnenderweise
nicht auf jene die Ermittlungen auslösenden Bestellungen, die Edathy
bei einem kanadischen Händler aufgab und die wohl legal waren. Sie
stützt sich auf Links zu kinderpornografischen Internetseiten, die
die Ermittler in der Sicherungskopie eines Bundestags-Laptops fanden.
Jenseits davon gibt es Grundsatzfragen. Etwa die, ob es legitim sei,
Ermittlungen einzuleiten ohne konkrete Hinweise auf strafbares
Handeln und erst später nach Beweisen zu suchen. Insofern wäre es
gut, wenn der Prozess stattfände.
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Hartmut Augustin
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