Mitteldeutsche Zeitung: zu Edathy

Das Strafverfahren gegen Edathy wegen des Vorwurfs
der Kinderpornografie wird irgendwann mit einer voraussichtlich
kleinen Geldstrafe enden und ist dann Geschichte. Anders verhält es
sich mit dem Verdacht der Strafvereitelung, der den Fall Edathy von
Anfang an begleitet. Sollte sich herausstellen, dass Hartmann seinen
Kollegen tatsächlich informiert und damit die Beseitigung belastender
Laptops ermöglicht hat, ist es nicht nur mit der Karriere des
früheren, jüngst bereits über ein Drogendelikt gestolperten
innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion endgültig vorbei. Hartmann
hätte sich dann wegen Strafvereitelung gerichtlich zu verantworten –
betroffen und beschädigt aber wäre die gesamte Führungsspitze der
SPD.

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Hartmut Augustin
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