Das Strafverfahren gegen Edathy wegen des Vorwurfs 
der Kinderpornografie wird irgendwann  mit einer voraussichtlich 
kleinen Geldstrafe enden und ist dann Geschichte. Anders verhält es 
sich mit dem Verdacht der Strafvereitelung, der den Fall Edathy von 
Anfang an begleitet. Sollte sich herausstellen, dass  Hartmann seinen
Kollegen tatsächlich informiert und damit die Beseitigung belastender
Laptops ermöglicht hat, ist es nicht nur mit der Karriere des 
früheren, jüngst bereits über ein Drogendelikt gestolperten 
innenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion endgültig vorbei. Hartmann
hätte sich dann wegen Strafvereitelung gerichtlich zu verantworten – 
betroffen und beschädigt aber wäre die gesamte Führungsspitze der 
SPD.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200