Edathy hat zwar eingeräumt, dass er die Bilder 
selbst heruntergeladen hat. Damit kann er nun nicht mehr behaupten, 
möglicherweise habe eine andere Person seinen Computer benutzt. Er 
ließ aber offen, ob er sein Verhalten für strafbar hält. Vermutlich 
wird er bald wieder tönen, er habe gar nichts Verbotenes getan. Auch 
das Landgericht Verden hat nicht festgestellt, dass Edathy eine 
Straftat begangen hat. Das ist das Wesen der Einstellung gegen 
Geldauflage. Der Staat spart sich einige Prozesstage, verzichtet 
dabei aber auf ein eindeutiges Urteil.  Ist diese Uneindeutigkeit 
schlimm? Eher nicht. Politisch ist die Frage, ob sich Edathy 
Kinderpornografie oder legale Nacktbilder beschafft hat, sowieso 
nicht mehr relevant. Edathy hat sein Mandat aufgegeben und wird wohl 
auch kein neues Amt anstreben.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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