Edathy hat zwar eingeräumt, dass er die Bilder
selbst heruntergeladen hat. Damit kann er nun nicht mehr behaupten,
möglicherweise habe eine andere Person seinen Computer benutzt. Er
ließ aber offen, ob er sein Verhalten für strafbar hält. Vermutlich
wird er bald wieder tönen, er habe gar nichts Verbotenes getan. Auch
das Landgericht Verden hat nicht festgestellt, dass Edathy eine
Straftat begangen hat. Das ist das Wesen der Einstellung gegen
Geldauflage. Der Staat spart sich einige Prozesstage, verzichtet
dabei aber auf ein eindeutiges Urteil. Ist diese Uneindeutigkeit
schlimm? Eher nicht. Politisch ist die Frage, ob sich Edathy
Kinderpornografie oder legale Nacktbilder beschafft hat, sowieso
nicht mehr relevant. Edathy hat sein Mandat aufgegeben und wird wohl
auch kein neues Amt anstreben.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200