Homosexuelle Beziehungen seien darauf nicht
ausgerichtet. So hört man es in der Union noch jetzt, wo einmal
wieder die steuerrechtliche Gleichbehandlung eingetragener
Lebenspartnerschaften debattiert wird. Die Gesellschaft ist längst
weiter. Und auch die Gerichte. Stück für Stück hat das
Bundesverfassungsgericht der Union ihre Argumente aus der Hand
geschlagen. Es hat eingetragenen Lebenspartnerschaften dasselbe
Erbschaftsrecht zugestanden und dasselbe Grundsteuerrecht. Vor ein
paar Tagen kam der Kinderzuschlag im Beamtenrecht dazu. Demnächst
wird es also auch für Homo-Ehen die Vorteile des Ehegattensplittings
geben. Auch in Teilen der Union hat man das inzwischen verstanden.
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