Die rechtliche Basis für den Vorstoß ist fraglich.
Und die Frage, wie eine solche Quote eigentlich durchgesetzt werden
kann, wenn Aufsichtsräte wie in Deutschland gewählt und nicht berufen
werden, bleibt unbeantwortet. Wenn Brüssel seinen richtigen Vorstoß
also noch retten will, sollte man nachbessern. Dazu müssen Ausnahmen
gestrichen (Warum soll ein Betrieb, der weniger als zehn Prozent
Frauen beschäftigt, keine Quote haben?) und der Geltungsbereich
zumindest auf Vorstände und Geschäftsführungen ausgeweitet werden.
Das wäre möglich, ohne in den Verdacht einer Schieflage zu geraten,
wenn bei gleicher Qualifikation – wie vorgesehen – das
unterrepräsentierte Geschlecht den Vorrang bekommt. Ob solche
Reparaturarbeiten im laufenden Verfahren möglich sind, darf
allerdings bezweifelt werden.
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