Bislang hat die EU auf diverse
Vertragsverletzungsverfahren und ein Rechtsstaatsverfahren nach
Artikel 7 des Lissabon-Vertrags gesetzt, das theoretisch sogar mit
der Suspendierung der Mitgliedschaft Polens in der EU enden könnte.
In der Praxis aber reicht das Veto eines anderen EU-Staats, um dies
zu verhindern. Sollte das Gericht aber Polen verurteilten, dann hätte
sich Warschau schlicht daran zu halten. Die Regierung müsste die
umstrittene Zwangspensionierung von Richtern zurücknehmen oder im
Zweifel Strafzahlungen in Milliardenhöhe entrichten. Beides jedoch
wäre für die regierende PiS ein Schlag ins Gesicht.
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