Wer einem Fischer oder Landwirt einen fairen Vertrag
bietet, der beispielsweise auch die Beteiligung an den Werbungskosten
beinhaltet, kann das tun. Aber es darf eben keine
Knebelvereinbarungen geben. Denn bei allem Verständnis für freien
Handel auf dem Binnenmarkt: Es sind die Agrarbetriebe, die die
Auflagen für gesundes Obst und Gemüse, artgerechte Tierhaltung oder
umweltgerechten Anbau tragen. Diese Arbeit muss honoriert werden.
Dass dies in der Vergangenheit nicht in jedem Fall so war, belegen
zahlreiche Beispiele.
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