Bereits die Tatsache, dass der Führerscheinentzug
folgen kann, wird auf eine gewisse Klientel eine abschreckende
Wirkung entfalten. Und es ist ja nur an eine Kann-Bestimmung gedacht.
Die Richter sollen den jeweiligen Straftatbestand und die
Lebensumstände des Delinquenten abgleichen können und ein gerechtes
Urteil fällen. Man darf den Richtern zutrauen, dass sie dazu in der
Lage sind. Und übrigens: In Großbritannien gibt es die Möglichkeit
des Führerscheinentzugs längst – ohne dass dies im Rest Europas für
größeres Aufsehen gesorgt hätte.
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Hartmut Augustin
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