Die Argumente, mit denen Bahr und Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) das Vorhaben zu Fall
gebracht haben, sind hanebüchen. Ein Härtefallfonds widerspricht
nicht dem Rechtsgrundsatz, wonach jeder individuell für seine Fehler
haftet. Ein Fonds würde ja nur einspringen, wenn Ärztefehler
wahrscheinlich, aber nicht nachweisbar sind. Und geradezu
ehrenrührig ist die Argumentation der FDP, die Haftung müsse
uneingeschränkt bestehenbleiben, weil sie eine präventive Wirkung
habe. Damit unterstellt sie den Ärzten, Patienten nur aus Angst vor
Klagen korrekt zu behandeln.
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