Das Urteil verändert Hartz IV völlig – und das, obwohl es
ausdrücklich feststellt, dass Staat und Steuerzahler für eine Leistung auch eine
Gegenleistung erwarten dürfen. Gekippt haben die Richter indes eine
Sanktionspraxis, die nicht mit dem Grundrecht auf ein menschenwürdiges
Existenzminimum in Einklang zu bringen ist. Damit haben sie bei einem der
schwierigsten Themen der deutschen Sozialgesetzgebung eine lange überfällige
Klärung herbeigeführt.
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