Zwar sind die verhängten Strafen gegen säumige oder 
unwillige Hartz-IV-Empfänger im vergangenen Jahr bundesweit stark 
gestiegen. Aber die Zahl der Verweigerer von Arbeitsvermittlung ist 
eigentlich gering. Bundesweit liegt sie unter vier Prozent, in 
Sachsen-Anhalt sogar unter drei. Das heißt umgekehrt: 96 Prozent der 
Leistungsbezieher wollen aus ihrer unbefriedigenden sozialen Lage 
heraus. Und das ist die eigentlich gute Nachricht. Dass mehr gestraft
wurde, hat einen plausiblen Grund. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich 
positiv. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“, das in den ersten 
Jahren der Arbeitsmarktreformen für viele wie ein Hohn klingen 
musste, greift jetzt besser.
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