Mitteldeutsche Zeitung: zu Hitler-Gruß-Urteil

Entschlossen haben der Bildungsminister und die
Schulexperten der regierungstragenden Fraktionen angekündigt,
notfalls die Änderung von Gesetzen anzugehen. Allerdings dürfte der
Teufel im Detail liegen. Die Frage ist, wie man Nazisymbolik
unterbinden kann, ohne zugleich den geschützten Raum des
Klassenzimmers zum öffentlichen Raum zu erklären. Ein Schüler, der in
Geschichte oder Sozialkunde fragend ein Argument aus der
Nazi-Ideologie zur Diskussion stellt, ist kein Fall für den
Staatsanwalt. Das Argumentieren, den respektvollen Umgang mit anderen
Meinungen, sollen Schüler ja gerade lernen. Es darf nicht die Sorge
entstehen, dass beim Erproben demokratischen Streits und beim
Entwickeln einer eigenen Meinung jederzeit die Polizei ins
Klassenzimmer stürmen kann.

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