Im Zentrum der Urteilsbegründung steht der
Gleichheitsgrundsatz. Homosexuelle Paare treten in einer
eingetragenen Lebenspartnerschaft für einander ein, sie sind nach
einer Trennung verpflichtet, sich den Zugewinn zu teilen und dem
Partner Unterschiede in der Altersvorsorge auszugleichen. All das
läuft so wie in einer Ehe zwischen Mann und Frau, so dass es keinen
sachlichen Grund gibt, im Steuerrecht zu unterscheiden. Das Urteil
ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Gleichbehandlung.
Deutschland kann insgesamt stolz sein auf seine Offenheit. Es ist
gut, dass die Verfassungsrichter diese gelebte Gleichstellung auch im
Steuerrecht durchsetzen. Noch besser wäre es, wenn die Politik beim
nächsten Mal selbst den Mut dazu aufbrächte.
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