Das Gericht hat die Bundesregierung daran
gehindert, den vom Grundgesetz vorgeschriebenen Parlamentsvorbehalt
beim Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu unterlaufen. Anders als die
Regierung behauptet, bedürfen danach auch humanitäre Einsätze der
Zustimmung des Parlaments, wenn es möglich ist, dass die Soldaten in
bewaffnete Auseinandersetzungen hineingezogen werden könnten und sie
zum Schusswaffengebrauch ermächtigt wurden. Es kommt also nicht auf
den Zweck der Bundeswehr-Einsatzes an, sondern auf die mögliche
Verwicklung der Soldaten in Kampfhandlungen – und dafür benötigt ein
Parlamentsheer wie die Bundeswehr ein parlamentarisches Mandat.
Anderenfalls würde sie alsbald zu einer Exekutivarmee.
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