Mitteldeutsche Zeitung: zu Klagen gegen Tarifeinheitsgesetz

Eine nüchterne Analyse zeigt: Durch die Neuregelung
wird das Streikrecht nur dort indirekt berührt, wo zwei
Gewerkschaften um die Vertretung derselben Beschäftigtengruppe
rangeln. Hingegen wird Cockpit die Piloten, die mehrheitlich bei
dieser Gewerkschaft vertreten sind, weiter voll vertreten können.
Verhindert werden soll, dass durch die Gründung immer neuer
Mini-Organisationen die Tariflandschaft völlig zersplittert wird und
zwei Dutzend Angehörige der Werksfeuerwehr ein Chemiewerk mit
Tausenden Beschäftigten lahmlegen können. Das erscheint
volkswirtschaftlich sinnvoll. Ob das Gesetz auch rechtlich haltbar
ist, muss nun Karlsruhe entscheiden.

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Hartmut Augustin
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