Heutzutage wird jedes dritte Kind in der
Bundesrepublik geboren, ohne dass seine Eltern einen Trauschein
besitzen. Damit ist längst nicht gesagt, dass viele dieser „wilden
Ehen“, die zumeist genauso spießig wie echte Ehen sind, nicht auch
tragfähig wären. Und deshalb ist es richtig, die Rechte von
nicht-verheirateten Vätern zu stärken. Dazu hat das
Bundesverfassungsgericht die Regierung gezwungen. Das Sorgerecht wird
allzu leicht zu einem Instrument, mit denen Paare ihren
Beziehungsstreit austragen. Da wird Vätern nicht selten der Umgang
mit der Tochter oder dem Sohn erschwert oder vorenthalten – aus Rache
oder Frustration. Menschlich mag das nachvollziehbar sein, die Justiz
darf aber nicht noch helfend zur Seite stehen.
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