Mitteldeutsche Zeitung: zu Magnus Gäfgen

Das Urteil ist schwer erträglich, denn der Horror
des getöteten Jungen und das Leid seiner Eltern blieb zugleich
unentschädigt. Moralisch ist es kaum nachvollziehbar, wie jemand nach
solchen Taten die Chuzpe haben kann, noch Schadensersatz einzuklagen.
Dennoch war das Urteil unausweichlich. Der Europäische Gerichtshof
für Menschenrechte hatte die Entschädigung bereits 2010 für nötig
gehalten. Da die Frankfurter Polizisten nur zu minimalen Strafen
verurteilt wurden, müsse eben Gäfgen eine Entschädigung erhalten, um
das Folterverbot zu bekräftigen. Diese Rechtslage kannte auch Hessen.
Trotzdem ging das Land gegen die erste Festsetzung der Entschädigung
in Berufung. Auch die Vergleichsvorschläge des Oberlandesgerichts
Frankfurt wies das Land zurück. Man wollte sich unbeugsam zeigen und
bot doch nur Gäfgen eine neue Bühne.

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