CDU und CSU setzten darauf, den Mindestlohn im
Koalitionsvertrag zunächst zu billigen und ihn später durch Ausnahmen
in der Gesetzgebung aufzuweichen. Der Wissenschaftliche Dienst des
Bundestages hat dem einen kleinen Riegel vorgeschoben. Sein
Gutachten ist für die Union ein Schlag ins Kontor. Zwar ist der
Wissenschaftliche Dienst nicht das Bundesverfassungsgericht. Aber
ernst zu nehmen ist er allemal – vor allem weil es sich um eine
Institution des Bundestages handelt. Das Parlament, das den
Mindestlohn beschließen soll, kann ja schlecht seine eigene Expertise
ignorieren. Inhaltlich ist die Mindestlohnfrage schwieriger, als sie
auf den ersten Blick aussieht. Jede der in Rede stehenden Ausnahmen
hat ihre Berechtigung, zumal im Osten. Doch wenn sie allesamt gelten,
werden Rentner, Studenten, Lehrlinge und Saisonarbeitskräfte gegen
normale Arbeitnehmer ausgespielt.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
Weitere Informationen unter:
http://