Es geht im Fall des Vorwurfs sexueller Belästigung
in der Staatskanzlei nicht darum, ob dieser tatsächlich stattgefunden
hat. Es geht einzig und allein darum, dass es die Staatskanzlei
jahrelang unterließ, den schwerwiegenden Vorwurf zu klären: sowohl im
Interesse der Betroffenen, als auch der Beschuldigten. Stattdessen
wurde die Schuldfrage nach jahrelangem Nichtstun auf höchst
fragwürdige Weise beantwortet: Wer so etwas behauptet, ohne Beweise
vorzulegen, will nur vom eigenen Unvermögen ablenken. Nun versucht
die Staatskanzlei eher halbherzig zu retten, was nicht mehr zu retten
ist. Mit einer Aufforderung, entsprechende Vorfälle innerhalb von
drei Tagen zu melden. Der Rest ist Tagesordnung.
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Hartmut Augustin
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