Keine Frage: Es ist das Recht von Parlamentariern,
nebenher anderen Tätigkeiten nachzugehen. Gleichzeitig müssen sie
laut Gesetz aber sicherstellen, dass ihre Arbeit als Abgeordnete auch
wirklich im Mittelpunkt steht. Unabhängig von den Vorschriften muss
jeder einzelne sich fragen, ob er wirklich gewillt ist, den hohen
Anforderungen eines Mandats auch tatsächlich nachzukommen. Niemand
ist gezwungen, Abgeordneter zu sein. Und Bürger sollten im eigenen
Wahlkreis ruhig genau hinschauen, wofür sich jemand engagiert.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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