Während die Verteidiger die Autorität des Gerichts
schwächen wollen, möchte ein Teil der Nebenkläger dort weitermachen,
wo der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages aufhört – bei der
Analyse möglicher Verquickungen zwischen rechtsterroristischer Szene
und Sicherheitsbehörden. Da jedoch wird das Gericht nicht mitmachen.
Es muss, verkürzt gesagt, den Gehalt der Anklageschrift prüfen. Es
kann nicht die bisherigen Versäumnisse des Rechtsstaates reparieren.
Wer höhere Erwartungen schürt, löst Frustration bei den Schwächsten
aus – den Hinterbliebenen.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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