Schavan, die gegen die Aberkennung ihres Titels
geklagt hatte, musste sich ein zweites Mal anhören, sie habe das
Gebot der wissenschaftlichen Redlichkeit verletzt. Für die
zurückgetretene Ministerin ist diese Entscheidung doppelt bitter,
denn die zuständige Richterin hat nicht nur die Entscheidung der
Universität bestätigt, sie stellte auch fest, dass die Universität
das Verfahren formal korrekt durchgeführt hat. Nicht nur Schavan
hatte das bezweifelt. Der zuständige Promotionsausschuss hatte das
vertrauliche Gutachten zu den Plagiatsvorwürfen gegen sie noch vor
der Urteilsfindung an die Medien gegeben. Schavan könnte nun
Rechtsmittel einlegen. Ein höchstrichterlich bestätigtes Plagiat aber
wäre ein Totalschaden.
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