Die mehrfache Verschärfung der Sicherungsverwahrung
seit Ende der 90er Jahre ist ein Beispiel dafür, was am Ende
herauskommen kann, wenn die Politik pauschal populistischen
Forderungen folgt – wie der nach dem „Wegsperren für immer“. Dabei
wurden im Eifer des Gefechts drastische Fehler gemacht und der
Grundsatz „Keine Strafe ohne Urteil“ sträflich verletzt. So ist die
Sicherungsverwahrung auch für bereits Verurteilte nachträglich
verlängert oder überhaupt erst nachträglich ausgesprochen worden.
Erst der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das
korrigiert. Freilassungen und Entschädigungen gehören nun zu dem
Preis, der zu zahlen ist.
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Hartmut Augustin
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