Das meiste beanstandete Spielzeug stammt aus China.
Aber woher soll der Kunde das wissen? Eine Vorschrift, das
Ursprungsland anzugeben, gibt es nicht. Ein Unding. Wo doch sonst
alles reguliert wird. Bis – hoffentlich bald – Herstellerangaben
gesetzlich vorgeschrieben werden, bleibt nur eines: Das Spielzeug
ohne eindeutige Kennzeichnung wird nicht gekauft! Und ansonsten heißt
es: riechen, fühlen, rubbeln und reißen. Bevor dem Kind übel wird
wegen schädlicher Ausdünstungen oder es Teddys Auge verschluckt,
sollte das Spielzeug im Laden getestet werden.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
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