Mitteldeutsche Zeitung: zu Streikrecht/Beamte

Die klagenden Lehrer haben angeführt, für sie könne
kein striktes Streikverbot gelten, da sie – anders als Polizisten –
keine hoheitlichen Aufgaben ausübten. Dies legt vor allem eines
offen: Es gibt kein zwingendes Argument dafür, dass Lehrer Beamte
sein müssen. Sind sie es, muss gelten: ganz oder gar nicht.

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