Mitteldeutsche Zeitung: zu Trump

Eine Bundesrichterin hob Teile des Dekrets auf –
und zwar für jene Menschen, die auf US-Flughäfen festsaßen. Mit Blick
auf syrische Kriegsflüchtlinge ist zudem klar: Das Dekret verstößt
gegen die Genfer Flüchtlingskonvention, die von den USA unterzeichnet
wurde. Sie dürfen keinen Flüchtling in ein Land zurückschicken, in
dem Gefahr besteht, dass dort sein Leben oder seine Freiheit bedroht
wäre. Sollte Trump an dem Dekret festhalten, beginnt der Abschied der
USA aus der internationalen Gemeinschaft.

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Hartmut Augustin
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